Wahlen
Wahlen der universitäre Gremien
Die Mitglieder von Konzil, Senat und Fachbereichsräten werden in
freier, gleicher und geheimer Wahl von den jeweiligen Mitgliedergruppen
nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl gewählt.
Die Mitglieder eines Gremiums werden für eine bestimmte Zeit gewählt.
Sie beträgt in den Kollegialorganen zwei Jahre. Dies gilt auch für
sonstige Gremien, soweit nichts anderes bestimmt ist.
In der Regel finden die Wahlen zu Konzil, Fachbereich und Senat gleichzeitig
mit den Wahlen zum Studierendenparlament statt.
Die Studentischen Vertreter in ZSK, ZHPK, ZFK und den Fachbereichsräten
werden von der Mehrheit der studentischen Senatsmitglieder vorgeschlagen
und dann vom Senat ernannt.
Wahlen der studentische Gremien
Fachschaftsräte werden alle zwei Semester in freier, gleicher und
geheimer Wahl von der jeweiligen Fachschaft gewählt.
Das Studierendenparlament wird alle zwei Semester, normalerweise zum
Ende des Sommersemesters, von allen Studierenden in freier, gleicher und
geheimer Wahl gewählt.
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