Wahlen


Wahlen der universitäre Gremien

Die Mitglieder von Konzil, Senat und Fachbereichsräten werden in freier, gleicher und geheimer Wahl von den jeweiligen Mitgliedergruppen nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl gewählt.
Die Mitglieder eines Gremiums werden für eine bestimmte Zeit gewählt. Sie beträgt in den Kollegialorganen zwei Jahre. Dies gilt auch für sonstige Gremien, soweit nichts anderes bestimmt ist.
In der Regel finden die Wahlen zu Konzil, Fachbereich und Senat gleichzeitig mit den Wahlen zum Studierendenparlament statt.
Die Studentischen Vertreter in ZSK, ZHPK, ZFK und den Fachbereichsräten werden von der Mehrheit der studentischen Senatsmitglieder vorgeschlagen und dann vom Senat ernannt.

Wahlen der studentische Gremien

Fachschaftsräte werden alle zwei Semester in freier, gleicher und geheimer Wahl von der jeweiligen Fachschaft gewählt.
Das Studierendenparlament wird alle zwei Semester, normalerweise zum Ende des Sommersemesters, von allen Studierenden in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.


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