Die Bestellung der Gutachten

Professorale Gutachten (ProfGut)
Spätestens nachdem alle Vorträge gehalten wurden, findet eine erneute Sitzung der Berufungskommission statt. Hierbei gibt es eine erste Absprache darüber, welche der Kandidatinnen und Kandidaten grundsätzlich für berufungsfähig gehalten werden. Für diese werden Gutachterinnen bestellt. Diese Gutachten sind in den Hochschulgesetzen der meisten Bundesländer vorgesehen – auch so im Saarland. KandidatInnen, für die keine GutachterInnen bestellt werden, sind endgültig aus dem regulären Verfahren ausgeschieden.
Dagegen bedeutet das Einholen von Gutachten noch nichts Endgültiges, sondern ist nur ein notwendiger Verfahrensschritt. Für interessante Kandidatinnen oder Kandidaten können trotz vorläufiger Ablehnung durch die Mehrheit mit dieser Argumentation noch Gutachten eingeholt werden.

Die GutachterInnen werden zur Verschwiegenheit verpflichtet, sofern sie diese als Verbeamtete nicht ohnehin einhalten müssen. Diese Verschwiegenheit bezieht sich allerdings nicht auf die Forschungsleistung, denn diese ist öffentlich. 
Die GutachterInnen bekommen in der Regel ein Exemplar der Ausschreibung als Grundlage ihrer Beurteilung. Im Auftrag an die GutachterInnen sollte explizit eine Beurteilung der Lehre gefordert werden.

Es sollten zwei Gutachten pro Kandidatin/Kandidaten und ein weiteres Gutachten, das die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten vergleicht, eingeholt werden. In den Gutachten werden in aller Regel nur die wissenschaftlichen Leistungen bewertet, höchstens noch die Drittmittel-Erträge. Auch hier muß darauf geachtet werden, daß die GutachterInnen als Auftrag auch eine Beurteilung der Lehre bekommen.

Es wird oft folgendes Schema bei der Auswahl der GutachterInnen verwendet:
Eine Gutachterin wird aus der Liste der von der Kandidatin vorgeschlagenen GutachterInnen 
ausgewählt, häufig ist der sog. „Doktorvater“.
Der oder die andere GutachterIn ist häufig eine neutrale Expertin bzw. ein neutraler experte.

Vorsicht:
Vielfach gelingt es der professoralen Seite, hier für Ihre Lieblingskinder voreingenommene GutachterInnen durchzubringen. Es kann deshalb nichts schaden, rechtzeitig über mögliche GutachterInnen informiert zu sein und deren Neutralität zu prüfen.

Auch hier gilt: im Zweifelsfall abblocken, sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen (Merke: Der oder die Vorsitzende der Berufungskommission hat diese Aufgabe gern schnell erledigt, aber ansonsten eilt es eigentlich nie so, wie es gerne behauptet wird!) und die vorgeschlagenen GutachterInnen in aller Ruhe bis zur nächsten Sitzung (die ja notfalls durchaus vorgezogen werden kann) prüfen.

Zu den Kriterien für die fehlende Neutralität von GutachterInnen zählen:

  • Eine Teilnahme der Gutachterin oder des Gutachters an der Promotion oder der Habilitation der Bewerberin oder des Bewerbers. Den in der Regel den Bewerbungsunterlagen beigefügten Zeugnissen lassen sich die Namen bspw. der Aussschußvorsitzenden.
  • Mitglied der Berufungskommission zu sein !!!
  • Verwandt mit der Bewerberin oder dem Bewerber zu sein.
  • Häufige gemeinsame Ko-Autorenschaft von GutachterIn und KandidatIn bei Veröffentlichungen.
  • Die derzeitige oder vorherige Stelleninhaberin bzw. Stelleninhaber der Stelle zu sein.


Die vergleichende Gutachterin ist oft „der große alte Mann“ auf dem zu besetzenden Gebiet.

Das vergleichende Gutachten hat häufig folgende Fehler: 

  • Es berücksichtigt kaum die Lehrleistung.
  • Es geht nur von vorhandenen Ergebnissen aus, d.h. es benachteiligt junge KandidatInnen und berücksichtigt nicht deren Entwicklungsmöglichkeiten.
  • Häufig kennt die Gutachterin bzw. der Gutachter die eine Kandidatin oder den anderen Kandidaten aus gemeinsamen Forschungsprojekten, was nicht unbedingt der Objektivität dient.
Studentische Gutachten (StudGut)
Ein wichtiges Instrument zur studentischen Interessenvertretung sind studentische Gutachten. Sie sind im Gesetz nicht vorgesehen und müssen daher von der Berufungskommission auch nicht eingeholt werden. Studentische Gutachten berichten über die bisherige Lehre der Kandidierenden. Dies ist schon deshalb nötig, weil in den professoralen Gutachten meist eine Lehrfähigkeit schon dann mit „gut“ beurteilt wird, wenn die Bewerberin oder der Bewerber einmal irgendwo eine Vorlesung gehalten hat.
Das große Problem bei der Stellung dieser Gutachten ist, daß die Bewerbung um eine Professur in der Regel vertraulich ist.
Da im Saarland Verschwiegenheit im Gesetz vorgesehen ist SUG §53 (3), kann ich als Mitglied der Berufungskommission dritte Personen nicht legal direkt ansprechen. Es darf kein (eindeutiger?) Hinweis auf eine Bewerbung nach außen dringen, d.h. es müssen andere Wege beschritten werden (siehe unten).

Die Verschwiegenheit erschwert die Durchsetzung eines offiziellen studentischen Gutachtens. Falls von studentischer Seite solch ein Gutachten vorgeschlagen wird, sollten die Modalitäten zur Einhaltung der Vertraulichkeit vorher klar sein. Möglichkeiten dazu sind z.B.:
Studentische GutachterInnen Vertraulichkeitserklärungen unterzeichnen zu lassen.
Gutachten über ein(nen) ganzes/ganzen Institut/Fachbereich/Fakultät anfertigen zu lassen.

Falls ein formelles Gutachten unmöglich ist, sollten trotzdem (falls die Kandidatin oder der Kandidat von einer anderen Hochschule kommt), Informationen abgefragt werden. Ein einfaches Muster dafür ist im Anhang enthalten. Eine weitere Möglichkeit ist das Nutzen vorhandener Ergebnisse von Befragungen zur Lehre. 
Adressen von Fachschaften oder INIs sind über die Bundesfachschaften (BuFa) der einzelnen Fachgebiete leicht erhältlich. Beispiele hierfür sind: der FVMB (Fachverband Maschinenbau), die KoMa (Konferenz der MathematikerInnen), die KdI (Konferenz der InformatikerInnen), die ZaPF (Zusammenkunft aller Physikfachschaften), die BuFaTa Chemie u.s.w. 

Viele der im FVMB organisierten Fachschaftsmitglieder haben inzwischen eine Verpflichtung unterzeichnet, daß sie und die Auskunftgebenden im Falle der Anfrage einer anderen Fachschaft die Vertraulichkeit wahren wollen.

Die Informationen von anderen Studierenden sind häufig unersetzlich, also  alles versuchen, um sie einzuholen! 



 


Berufen, aber richtig! Herausgegeben von UNiMUT/GAL



 
  • EINLEITUNG (VON AXEL KÖHLER)
  • DIE BERUFUNGSKOMMISSION - EINSETZUNG UND AUFGABEN
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