Die Berufungskommission - Einsetzung und Aufgaben

Die Aufgabe einer Berufungskommission besteht darin, einen Berufungsvorschlag auszuarbeiten. Nur die Berufungskommission hat das Vorschlagsrecht für zu berufende Professorinnen.

Die Mitglieder in einer solchen Kommission werden vom Fachbereichsrat benannt.
Das Vorschlagsrecht für die Mitglieder der Berufungskommission haben alleine die Vertreterinnen der betreffenden Statusgruppen (Die Statusgruppen bestehen aus den Gruppen der Professorinnen, der Studierenden, der wissenschaftlischen Mitarbeiterinnen und der sonstigen Mitarbeiterinnen (SoMis).
Bei den Studierenden also die studentischen Vertreterinnen im Fachbereichsrat (FBR), und niemand sonst. Hier wird oft versucht, die Studierenden über den Tisch zu ziehen, also aufpassen!
Allgemein ist es sinnvoll, Studis mit wenigstens etwas Sachkenntnis bzgl. des zu besetzenden Fachgebietes zu benennen, damit die Profs einem nicht jeden „Quark“ unwidersprochen erzählen können. Andererseits muß natürlich darauf geachtet werden, daß die studentischen Vertreterinnen weder von möglichen Kandidatinnen noch von professoralen Vertreterinnen abhängig sind. Abhängigkeiten sind z.B. Arbeitsverhältnisse zu diesem Personenkreis oder anliegende Studien- und Diplomarbeiten bei diesem Personenkreis.

Die Sitzverteilung ist, wie an den Hochschulen allgemein üblich, professoral dominiert (HRG §37, 4)). Das heißt, die Professorinnen haben die absolute Mehrheit. Die anderen Statusgruppen sind nur mit einer oder zwei Stimmen vertreten. Eine typische Sitzverteilung ist also:
5 Professorinnen, 1 Assistentin, 1 sonstige Mitarbeiterin, 2 Studis (Für das Saarland: 5 Profs, 1 akadem. MitarbeiterIn, 1 Studi, vgl § 57 SUG)
Dabei hat die sonstige Mitarbeiterin kein Stimmrecht, sie wirkt nur beratend mit.

Da es in der Regel also nur ein oder zwei studentische Vertreterinnen gibt, ist es wichtig, deren Stellvertreterinnen in die Kommissionsarbeit mit einzubeziehen. Falls es diese nicht gibt, besteht die Möglichkeit, die studentischen Vertreterinnen im FBR anzusprechen; da sie vom Vorgang auf einer höheren Ebene später noch betroffen sein werden (Siehe Anhang Gesamtablauf), sind sie zur Einsichts- und Teilnahme berechtigt. 
Dadurch wird erstens die Kontinuität der Arbeit bei Ausfall des studentischen Mitglieds gesichert, und zweitens ist die studentische Vertreterin nicht alleine einer erdrückenden professoralen Mehrheit ausgesetzt.
 

Konstituierende Sitzung
In der ersten (konstituierenden) Sitzung der Berufungskommission wird die Vorsitzende der Kommission gewählt. Die Einflußmöglichkeiten sind hier meist bescheiden, den Job kriegt häufig irgendeine ans Bein gebunden, die sonst nichts „Besseres“ zu tun hat. Trotzdem sollte manhier aufpassen: Die Vorsitzende verfaßt meist die Sitzungsprotokolle und kann da ziemlich viel hineinschreiben, was später unter Umständen von Bedeutung ist.
Weitere wichtige Punkte, auf die man in der ersten Sitzung achten sollte, sind:

  • die Einladung an die Frauenbeauftragte. Am Berufungsverfahren ist die Frauenbeauftragte oder eine zu beteiligen. Dementsprechend müssen sie zu allen Sitzungen der Berufungskommission und zu allen anderen wichtigen Terminen eingeladen werden (z.B. den Berufungsvorträgen).
  • geheime Abstimmung über alle Personalia. Alle Entscheidungen, die das Berufungsverfahren entscheidend beeinflussen, sollten auch geheim abgestimmt werden. Dazu gehören z.B. Abstimmungen darüber, wer in die engere Vorauswahl nach Sichten der schriftlichen Unterlagen kommt, wer zu einem Vortrag eingeladen wird usw., aber vor allem, wer auf die letztendliche Berufungsliste gesetzt wird. Die geheime Abstimmung über all diese Punkte sollte schon in der ersten Sitzung fest vereinbart werden, das erspart spätere Loyalitätskonflikte und Peinlichkeiten.
  • Unterstützung studentischer Gutachten. Schon hier kann über studentische Gutachten (Siehe dazu Kapitel „Studentische Gutachten“) eine erste Diskussion geführt werden. Damit ist eine mögliche offizielle Durchführung vorbereitet.




 
 


Berufen, aber richtig! Herausgegeben von UNiMUT/GAL


 




 
  • EINLEITUNG (VON AXEL KÖHLER)
  • Du befindest Dich hier
  • DIE AUSSCHREIBUNG
  • VORAUSWAHL
  • DIE BERUFUNGSVORTRÄGE 
  • DIE BESTELLUNG DER GUTACHTEN
  • DER BERUFUNGSVORSCHLAG
  • ANHÄNGE
  • GESETZESTEXTE

  •