Die Berufungsvorträge
Ein Berufungsvortrag ist ein Vortrag der Kandidatin vor der Berufungskommission
und der interessierten Hochschulöffentlichkeit - das sogenannte "Vorsingen".
Häufig wird der Vortrag im Rahmen eines Seminars angekündigt.
Manchmal wird der Berufungsvortrag in zwei klar getrennte Teile zerlegt:
In einen Fachteil, bei dem die Bewerberin über ihre Forschungen und
deren Ergebnisse berichtet, und in eine Lehrprobe. Bei dieser bekommt die
Bewerberin die Aufgabe, ein von der Berufungskommission vorgegebenes Thema
darzustellen.
Aus studentischer Sicht ist sicher die didaktische Qualität des
Vortrages das Wichtigste. Eine brilliante Forscherin, die ihre Kenntnisse
und Ergebnisse nicht vermitteln kann, ist für die Ausbildung von Studierenden
weniger geeignet als ein mittelmäßiger Wissenschaftler, der
aber seine Kenntnisse und Ergebnisse vermitteln kann.
Für den Berufungsvortrag hat die Kandidatin oder der Kandidat von
der Berufungskommission immer einige Vorgaben erhalten. Zu diesen Vorgaben
muß gehören, daß die Berufungsvorträge für Studierende
der einschlägigen Fachrichtung verständlich sind, zumindest für
Studierende im Hauptstudium. Falls die zu berufende Professorin vorrangig
im Grundstudium lehren soll, sollte der Vortrag natürlich auch von
Studierenden im Grundstudium verstanden werden können.
Viele Kandidatinnen und Kandidaten halten sich nicht an diese Vorgaben.
Entweder können sie es nicht, oder sie richten den Vortrag doch lieber
nach der professoralen Mehrheit der Berufungskommission aus. Sie disqualifizieren
sich damit selbst!
Didaktisch gute Vorträge sind verständlich, auch ohne extremen
Einsatz von Medien wie z.B. Diaprojektor, Videofilm oder Overhead-Projektor.
Falls diese sehr stark eingesetzt werden (Stichwort: „Folienschleuder“),
besteht der Verdacht, daß die Kandidatin oder der Kandidat über
didaktische Schwächen hinwegtäuschen will.
Wichtige Aspekte des Vortrages sind außerdem:
1. Wird gut in das Thema eingeführt?
2. Wird die Bedeutung des Themas in einen übergreifenden Zusammenhang
mit anderen gestellt?
3. Wird die vorgebene Zeit eingehalten? Nichts ist lästiger als
eine Professorin, die jede Vorlesung überzieht.
4. Ist der Vortrag an sich gut durchstrukturiert?
5. Schmückt sich die oder der Vortragende mit fremden Federn?
Wird gesagt, welche Ergebnisse von ihr bzw. ihm sind, welche von MitarbeiterInnen,
welche von Dritten? (Eine gute Kontrolle bietet hier die AutorInnenliste
der Veröffentlichungen des Kandidaten oder der Kandidatin.)
6. Wie alt sind die dargestellten Ergebnisse ihrer Forschung? Dies
ist z.B. bei Folien häufig am Datum festzustellen. Sind Entwicklungen
erkennbar, oder stagniert die Forschung?
Ein sehr ausführlicher, aus München übernommener Fragenkatalog
zum Berufungsvortrag ist im Anhang (Kriterien) enthalten und sollte auch
genutzt werden.
Daß Berufungsvorträge über die Zuhörenden hinweg-rauschen,
ist leider normal, besonders wenn die Kandidatin oder der Kandidat von
vornherein weiß, daß sie oder er für die Stelle vorgesehen
ist, und daher keinen besonderen Eifer zeigt, verständlich zu sein.
Hier kommt es darauf an, die Routine zu durchbrechen.
Dies kann vor allem im letzten Abschnitt des Berufungsvortrages, bei
dem die Kandidatin bzw. der Kandidat Fragen aus dem Publikum beantwortet,
geschehen. Hier sollten die studentischen VertreterInnen den Mut haben,
auch „dumme“ Fragen zu stellen. Niemand kann erwarten, daß NichtspezialistInnen
alle Aspekte des Vortrages versteht. Dagegen ist es wichtig zu erfahren,
wie die Kandidatin bzw. der Kandidat auf Fragen eingeht. Kann er oder sie
auf den Kenntnisstand der Fragenden eingehen, kann er oder sie schwierige
Themenkomplexe verständlich beantworten? Will er oder sie es überhaupt?
Vorstellungsgespräch nach den Berufungsvorträgen
In der Regel findet nach jedem Berufungsvortrag ein vertrauliches Gespräch
der Kommission mit der Bewerberin statt. Die Kandidatin oder der Kandidat
kann dabei auf Herz und Nieren geprüft werden. Häufig gibt es
hierbei von professoraler Seite Tendenzen, die Wunschkandidatin oder den
Wunschkandidaten „pfleglich“ zu behandeln. Hier ist die Gelegenheit, Mut
zu beweisen und kritische Fragen zu stellen.
Bei einem Vergleich mit dem Aufwand, der z.B. in der Industrie getrieben
wird, um eine Führungskraft einzustellen, läßt sich immer
eine intensivere und längere Befragung der Bewerbenden rechtfertigen,
als sie die professoralen Mitglieder der Kommission gerne sehen.
Selbstverständliche Fragen von professoraler Seite betreffen in
der Regel Drittmitteleinwerbung, d.h. Industriekontakte und Forschungsleistung.
Fast nie wird nach der Bereitschaft der Kandidatin oder des Kandidaten
zu einer Mitarbeit in der Hochschulselbstverwaltung gefragt, obwohl auch
dies zu den Aufgaben einer Hochschullehrerin gehört.
Wichtige Fragenkomplexe sind:
Lehrerfahrung:
-
Gibt es sie?
-
Wieviel Erfahrung? Auch fürs Grundstudium?
-
Falls die Bewerberin bzw. der Bewerber aus der Industrie kommt, hat sie/er
Schulungen durchgeführt?
-
Hat sie/er an hochschuldidaktischen Schulungen teilgenommen?
Gibt es Skripte oder entsprechende Unterlagen?
-
Darauf bestehen, daß Exemplare zugeschickt werden!
-
Wie ist die Qualität der Skripte?
-
Hat die Kandidatin oder der Kandidat sich Mühe gegeben oder nur etwas
schlecht zusammengeschrieben?
Die Vorstellungen für die Lehre:
-
Wie würde sie den Arbeitaufwand für Forschung und Lehre prozentual
aufteilen?
-
Hat sie oder er ihre Vorstellungen für die Lehre gründlich ausgearbeitet?
-
Wie will sie oder er Veranstaltungen abhalten?
-
Welche Lehrformen wird bevorzugt?
Wie sind die inhaltlichen Vorstellungen?
-
Sind es aktuelle Themen?
-
Stimmt die Reihung der Themen?
-
Warum diese Reihung der Themen?
-
An welche Prüfungsmodalitäten denkt sie oder er?
-
Wie will sie bzw. er außerfachliche Zusammenhänge (wie z.B.
ökologische Hintergründe und Bezüge zur aktuellen Politik)
zu ihrem Fachgebiet in den Lehrveranstaltungen darstellen?
Engagement außerhalb von Forschung und Lehre:
-
Will sie bzw. er sich an der akademischen Selbstverwaltung beteiligen?
-
Wäre sie bzw. er zum Beispiel bereit Mitglied des Fachbereichs-, Fakultätsrates
oder der Zentralen Studienkommission zu werden?
-
Welche Verbindungen sieht sie bzw. er zwischen dem eigenen Fachgebiet und
gesellschaftlich relevanten Themen wie z.B. Umweltschutz? (Testet gut die
geistige Flexibilität)
-
Wie steht sie bzw. er zum Numerus Clausus? Welche Auswirkungen sieht sie
bzw. er auf die Hochschulen?
-
Wie steht sie bzw. er zu Rüstungsforschung und ähnlichen Dingen?
(An vielen Hochschulen geächtet.)
-
Falls sie oder er Forschung in diesem Bereich gemacht hat, nachfragen.
Welche Art Forschung hat sie bzw. er genau gemacht und aus welcher Motivation
heraus?
-
Was kann sie bzw. er sich vorstellen zu unternehmen, um aktuelle gesellschaftliche
Bezüge zu vermitteln?
-
Was hat sie bzw. er für Hobbies?
Persönliche Motivation:
-
Was hält sie bzw. ervon der Situation an der Hochschule?
-
Was würde sie bzw. er ändern?
-
Wie stellt sie bzw. er sich das Verhältnis zu den betreuten Studierenden
vor?
-
Warum will sie bzw. er ProfessorIn werden?
Was stellt sie bzw. er sich unter einer Hochschule vor?
Falls sie bzw. er schon eine Stelle als Professorin an einer anderen
Hochschule hat:
-
Warum will sie bzw. er von ihrer Hochschule weg?
-
Warum hat sie bzw. er sich an dieser Hochschule beworben?
-
Warum will sie bzw. er an dieser Hochschule ProfessorIn werden?
Diese Fragen sollen die Ernsthaftigkeit der Bewerbung prüfen, vielleicht
will die Bewerberin ja auch nur ihre Position an der eigenen Hochschule
über Bleibeverhandlungen (Verhandlungen zur Aufbesserung der finanziellen
und/oder Personalmittel eines Lehrstuhles) verbessern.
Falls die Kandidatin eine positiven Eindruck macht, aber keine Gutachterinnen
vorgeschlagen hat, sollte sie jetzt nach möglichen Gutachterinnen
befragt werden. Damit kann einer späteren ungerechten Beurteilung
durch ungeeignete oder einseitige Gutachterinnen vorgebeugt werden.
Es bietet sich an, die Kandidatin als letztes nach ihrer Unterstützung
eines studentischen Gutachtens (Siehe nächstes Kapitel) zu fragen.
Falls sie der Einholung eines studentischen Gutachtens von sich aus zustimmt,
ist das weiter unten beschriebene Problem der Vertraulichkeit gelöst.
Da eine studentische Beurteilung ihrer Lehre dann auch im offiziellen Gutachten
der Berufungskommission verwendet werden kann.
Eine mögliche Formulierung der Frage könnte sein:
Ich hätte noch eine Frage, die nichts mit der Entscheidungsfindung
zu tun hat. Wären sie bereit, ein studentisches Gutachten über
ihre Lehre zu unterstützen?
Nach der Vorstellung der Kandidatin in der Berufungskommission wird
die Sitzung in der Regel ohne die Bewerberin oder den Bewerber mit einer
Wertung von Vortrag und Vorstellung der Bewerberin fortgesetzt. Hier geschieht
meist nicht viel, unter Umständen wird aber schon hier eine Bewerberin
oder ein Bewerber für ungeeignet gehalten und ihre Bewerbung nicht
weiterbehandelt. Dies geschieht häufig einvernehmlich, interessante
Leute dürfen hier aber noch nicht ausgeschlossen werden, also im Fall
des Falles immer auf einer Weiterbearbeitung bestehen. Ein Argument dafür
kann die fehlende hinreichende Begründung für dieses Vorgehen
gegenüber anderen Instanzen des Verfahrens sein - ein Verfahrensfehler.
Auch hier kann schon eine Protokollnotiz angekündigt werden.
Berufen, aber richtig! Herausgegeben von UNiMUT/GAL
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