Die Ausschreibung

Die Stelle für eine Universitätsprofessur muß (HRG §45 (1) 1)), wie jede andere Stelle an der Uni auch, öffentlich ausgeschrieben werden. Der Ausschreibungstext wird von der Berufungskommission entworfen und dann vom FBR beschlossen. Häufig entwirft der FBR die Ausschreibung auch. Dieser Text ist aber für die Berufungskommission in keiner Weise verpflichtend und nur ein erster Vorschlag für einen Ausschreibungstext.
Unabhängig vom formalen Weg wird es spätestens an diesem Punkt ernst, denn der Text einer Ausschreibung beeinflußt maßgeblich, welcher Kreis von Bewerberinnen sich bewerben wird. Hier wird schon eine Vorentscheidung über die Ausrichtung der zu berufenden Person getroffen. Es gilt also, einiges zu beachten.

Inhaltliche Punkte
Der Ausschreibungstext besteht aus einer Stellenbeschreibung und einem Anforderungsprofil. Bei der Beschreibung der zu besetzenden Stelle entscheidet sich zuerst, wer sich angesprochen fühlt. Hier tauchen die Fachgebietsbezeichnung und eine nähere Beschreibung des Fachgebietes auf. Schwerpunkte in Bezug auf das Verhältnis von:

  • Forschung und Lehre
  • Breite und Tiefe des Fachgebietes
  • wissenschaftlicher oder industrieller Orientierung
  • experimenteller/empirischer und theoretischer Ausrichtung in der wissenschaftlichen Arbeitsweise
usw. werden festgelegt oder auch offengehalten. Hier entscheidet sich also schon, ob sich Menschen aus Hochschule oder Industrie, Empirikerinnen oder Theoretikerinnen oder wer auch immer bewerben.
Beim Anforderungsprofil ist es ähnlich. Es geht dabei im wesentlichen darum, ob speziell die bisherige fachliche Leistung (z.B. Veröffentlichungen) oder die zu erwartende allgemeine Befähigung für die Stelle im Vordergrund steht und wie ausgeprägt beispielsweise die Spezialisierung in der bisherigen Laufbahn der Bewerberinnen sein soll.
Es ist anzustreben, die Ausschreibung so zu gestalten, daß sich ein möglichst breites Spektrum von Bewerberinnen angesprochen fühlt. Vom Verfahren ausschließen kann mansie schließlich später immer noch. Die Professorinnen sehen das teilweise anders, weil das natürlich auch mehr Arbeit macht oder weil sie schon jemanden für die Stelle im Auge haben und das ganze Verfahren sowieso für überflüssig halten.
Übliche Formulierungen wie „langjährige Industrieerfahrung“ o.ä. schrecken z.B. unter Umständen jüngere Bewerberinnen ab (Dies ist auch eine Erklärung dafür, daß so häufig 4/5 aller Bewerberinnen älter als fünfzig sind.) und sind besser durch „mehrjährige Erfahrungen“ oder noch allgemeiner durch Formulierungen wie „relevante Erfahrungen und Qualifikationen in Bezug auf das zu vertretende Fachgebiet“ zu ersetzen. Kleine Änderungen bewirken hier manchmal viel.
 
 


Als Faustregel gilt also: Je weniger konkrete Festlegungen der Ausschreibungstext enthält, um so breiter ist das Spektrum möglicher Bewerberinnen.


 












Weiter gilt es zu beachten:
Die Hochschule versieht alle ihre Ausschreibungstexte mit einer „Frauenförderformel“, es sollte darauf geachtet werden, daß das nicht „vergessen“ wird. Dies gilt auch für eine Ausschreibung in z.B. englischen Fachzeitschriften, bei denen ein „Vergessen“ relativ häufig vorkommt.

Formale Punkte:
Außer den inhaltlichen Gesichtspunkten eines Ausschreibungstextes sind einige Formalia zu beachten:

  • Ausschreibungstexte müssen geschlechtsneutral verfaßt werden.
  • Die Länge von Ausschreibungstexten ist durch den von der Uni-Verwaltung vorgegebenen Finanzrahmen beschränkt. Überlängen, die im Einzelfall notwendig sein können, müssen sehr gut begründet werden.
  • Die Uni-Verwaltung bezahlt nur die Veröffentlichung in zwei Zeitungen/Zeitschriften. Will man in einer größeren Anzahl von Publikationen landen, müssen die Mittel woanders herkommen (FBR o.ä). Im Normalfall gilt für den Veröffentlichungsort folgende Regel: Veröffentlicht wird in einer überregionalen Zeitung und in einer Fachzeitschrift oder auch einer regionalen Zeitung. Üblich ist die Veröffentlichung in der „ZEIT“, da sie als Wochenzeitung eine höhere „Aufenthaltsdauer“ auf den Schreibtischen potentieller Bewerberinnen hat. Manchmal werden auch die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, die „Frankfurter Rundschau“ oder die „Deutsche Universitätszeitung“ (DUZ) gewählt.
Es lohnt sich, über den Veröffentlichungsort zu streiten, um z.B. die Frauenförderung oder Interdisziplinarität ins Spiel zu bringen.
In einigen Fällen sollte überlegt werden, ob andere kostenlose Veröffentlichungsmethoden möglich sind. Dies könnte z.B. bei einer informationstechnisch orientierten Stelle in Datennetzen wie dem Internet geschehen. Auch direkte mündliche Ansprache kann in einigen Fällen von Nutzen sein.
 

Kriterienkatalog
Ist die Ausschreibung erfolgt, wartet die ganze Hochschule gebannt auf das Eintreffen der Bewerbungen. Die gelangweilten Mitglieder der Berufungskommission vertreiben sich derweil die Zeit damit, einen Kriterienkatalog für die Beurteilung der Bewerberinnen zu erstellen. ? 
Irgend jemand wird meist ein „langjährig eingesetztes und bewährtes Exemplar“ aus dem Hut zaubern, aber die Zeiten ändern sich schließlich, so daß eine kritische Überarbeitung nicht schaden kann.
Aus studentischer Sicht sollte nicht versäumt werden, ein paar unkonventionelle Kriterien ins Spiel zu bringen und möglichst im Kriterienkatalog zu verankern.
Zu den Aufgaben einer Hochschullehrerin gehören (HRG §43) Lehre, Forschung und Beteiligung an der universitären Selbstverwaltung. Bei einer Beurteilung von Bewerbungen geht es dementsprechend um die Bewertung der bisherigen Leistung und die Einschätzung der zu erwartenden Befähigung auf diesen Gebieten. Klassische Kriterienkataloge sind häufig sehr forschungslastig und berücksichtigen die anderen Punkte meist nur global. Zudem handelt es sich meist um sehr formale Kriterien, wie „das zu erwartende Drittmittelpotential“ oder „die Anzahl der Veröffentlichungen“ usw.
Die folgende Liste stellt deshalb Anregungen für detailliertere Kriterien zusammen, erhebt aber natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit:

Kriterien in bezug auf die bisherige/zu erwartende Forschung:
ethische/soziale Verantwortbarkeit, d.h. Berücksichtigung z.B. folgender Aspekte: 

  • Ökologie
  • soziale Auswirkungen
  • militärische Verwertbarkeit
  • Ökonomie 
Umfang und Art der Veröffentlichungen
Gibt es alleine verfaßte Veröffentlichungen? 
Hat die Bewerberin eigene Lehrbücher verfaßt?
Sind die Veröffentlichungen in Zeitschriften erschienen, die ein Begutachtungsverfahren (bei einem Begutachtungsverfahren wird die Qualität der eingesandten Artikel von neutralen Gutachterinnen überprüft und eine Veröffentlichung vom Ergebnis dieser Prüfung abhängig gemacht) ermöglichen? Falls die Bewerberin aus der Industrie kommt und wenig publiziert hat, durfte sie überhaupt veröffentlichen?

Interdisziplinarität (mögliche Indikatoren sind die bisherigen Veröffentlichungen und ihr Spezialisierungsgrad)

bisherige/zu erwartende Drittmittelgeberinnen (d.h., handelt es sich um öffentliche (z.B. BMFT o. DFG) oder private (Industrie) Drittmittelgeberinnen? Direkte Industrieforschung höhlt den Grundsatz der Öffentlichkeit von Forschungsergebnissen und damit ihrer Kontrollierbarkeit aus und ist deshalb zumindest suspekt.

Kriterien in bezug auf bisherige/zu erwartende Lehre:

  • Lehrmotivation (abzulesen z.B. an unbezahlten Lehraufträgen o.ä.)
  • Befähigung zur Lehre (sind eventuell explizit didaktische Qualifikationen erworben worden?)
  • Lehrerfahrungen (Aufpassen, langjährige Lehrtätigkeit garantiert noch lange keine gute Lehre!)
  • Interdisziplinarität
  • Verbindung von Forschung und Lehre
  • Verständlichkeit der vorgelegten Veröffentlichungen
  • Lehrformen (sind Vorstellungen vorhanden bzgl. Teamwork, Projekten o.ä., oder wird nur ganz altbacken Vorlesung, Übung und anderer Frontalunterricht angeboten?)
  • Welche Prüfungsmethoden werden vorgeschlagen? Wie läuft eine Prüfung ab?
Kriterien in bezug auf die Selbstverwaltung:
Hier Kriterien festzulegen ist ziemlich heikel, da (hochschul-) politische Positionen der Bewerberinnen ins Spiel kommen, die eigentlich keine Rolle spielen dürfen. Trotzdem spielen diese Kriterien eine wesentliche Rolle im Verfahren und müssen deshalb immer im Hinterkopf behalten werden. Die Profs versuchen natürlich meistens, gleichgesinnte Nachfolgerinnen in ihr Kollegium zu holen (alte Seilschaften...). Das dazugehörige gebräuchliche Kriterium heißt „Integrierbarkeit in den Lehrkörper“ oder so ähnlich. Also aufpassen und später bei den Vorträgen die eine oder andere (hochschul-) politische Position abklopfen!

Sonstige Kriterien:

  • Inwiefern ist sie bereit, vorhandene zusätzliche Jobs, z.B in Ingenieurbüros, aufzugeben?
  • Falls Nebentätigkeiten vorhanden sind, an welchem Ort werden diese ausgeübt und wie groß ist der zeitliche Umfang ?
  • Wie häufig will sie an der Hochschule präsent sein?
Formale Kriterien:
Wichtigstes Kriterium ist hier die Habilitation, d.h. hat sie/bzw. er habilitiert?
Eine Habilitation wird, besonders in natur- und geisteswissenschaftlichen Fächern, häufig vorausgesetzt. Sie ist aber nicht Pflicht, sondern kann z.B. durch eine habilitationsähnliche Leistung ersetzt werden. Ein möglicher Fall ist eine Doktorantin, die sehr jung ist, aber eine herausragende Doktorarbeit geschrieben hat.Bei ingenieurwissenschaftlichen Stellen wird die Habilitation häufig durch eine langjährige (Führungs-) Tätigkeit in der Industrie ersetzt.
Ein weiterer, aber etwas veralteter Begriff, der auftauchen kann, ist ordinabel. Eine Person ist dann ordinabel, wenn sie geeignet ist, Ordinarius/Ordinaria zu werden, also als leitende Professorin zu wirken. Die Position des Ordinarius ist in vielen Bundesländern seit rund 25 Jahren abgeschafft.
In den Kriterienkatalog sollte mannatürlich versuchen, möglichst viele der eigenen Vorstellungen einzubauen.
Auf das, was hier beschlossen wird, läßt sich später bestens aufbauen. Sollte es nicht gelingen, massiv in die Phalanx herkömmlicher Kriterien einzubrechen, ist das noch lange kein Grund zu verzagen. Als Checkliste bei der eigenen Beurteilung der Bewerberinnen können die o.g. Kriterien allemal dienen.



 


Berufen, aber richtig! Herausgegeben von UNiMUT/GAL



 
  • EINLEITUNG (VON AXEL KÖHLER)
  • DIE BERUFUNGSKOMMISSION - EINSETZUNG UND AUFGABEN
  • Du befindest Dich hier
  • VORAUSWAHL
  • DIE BERUFUNGSVORTRÄGE 
  • DIE BESTELLUNG DER GUTACHTEN
  • DER BERUFUNGSVORSCHLAG
  • ANHÄNGE
  • GESETZESTEXTE

  •